Wichtige Informationen zur GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kurz „GEMA“ vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden. Diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr.
Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern usw. sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht anmelde- und gebührenpfl
Bitte geben Sie bei Ihrer GEMA – Meldung an, dass wir mit „digitalen Kopien“ unserer Originaltonträger arbeiten (Format: cda, wma, wav & mp3 und andere).
Alle meine Bestände an Musik ( MP3 )sind durch eine Lizenz bei der GEMA angemeldet.
Bitte klären sie das im Einzelfall mit der zuständigen GEMA Direktion.
Im Sinne der GEMA ist Grundsätzlich der Veranstalter für die Zahlung der Gebühren verantwortlich.
Sie sind nicht Bestandteil meiner Preise.
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